Servicebedingungen und Datenschutzrichtlinie

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Das Kleingedruckte!

DATENSCHUTZRICHTLINIE

CameraCords, cameracords.com und Marcel Kerdijk respektieren die Privatsphäre aller Nutzer ihrer Website und stellen sicher, dass die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten vertraulich behandelt werden. Wir verwenden Ihre Daten, um Bestellungen so schnell und einfach wie möglich abzuwickeln. Darüber hinaus verwenden wir diese Daten nur mit Ihrer Zustimmung und speichern sie für eventuelle Garantieansprüche. CameraCords, cameracords.com und Marcel Kerdijk verkauft Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte und stellt sie nur Dritten zur Verfügung, die direkt an der Bearbeitung Ihrer Bestellung beteiligt sind. Wenn Sie Ihre Daten löschen möchten, kontaktieren Sie uns bitte.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN ONLINE -VERKAUF VON CAMERACORDS, CAMERACORDS.COM UND MARCEL KERDIJK

Artikel 1: Definitionen

1. CameraCords, cameracords.com und Marcel Kerdijk mit Sitz in Groningen werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.

2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.

3. Die Parteien sind Verkäufer und Käufer zugleich.

4. Der Vertrag bezeichnet den Kaufvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.

2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn dies von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Artikel 3: Zahlung

1. Der volle Kaufpreis ist immer sofort nach Erhalt der Zahlungsanweisung zu zahlen. In einigen Fällen ist für Reservierungen eine Anzahlung erforderlich. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Anzahlung.

2. Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer im Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.

3. Bleibt der Käufer in Verzug, leitet der Verkäufer das Inkasso ein. Die damit verbundenen Kosten trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden auf Grundlage der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.

4. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.

5. Verweigert der Käufer seine Mitwirkung bei der Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer, ist er dennoch verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen.

Artikel 4: Angebote, Kostenvoranschläge und Preise

1. Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot keine Annahmefrist angegeben ist. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt es.

2. Die in Angeboten angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer bei Überschreitung nicht zum Rücktritt oder zu Schadenersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

3. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Dies muss von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.

4. Der in Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebene Preis setzt sich aus dem Kaufpreis einschließlich der anfallenden Mehrwertsteuer und etwaiger anderer staatlicher Abgaben zusammen.

Artikel 5: Widerrufsrecht

1. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen zu kündigen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Eingangs der (vollständigen) Bestellung beim Verbraucher.

2. Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach seinen Spezifikationen maßgeschneidert sind oder eine kurze Haltbarkeit haben.

3. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular vom Verkäufer verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses dem Käufer unverzüglich nach dessen Anfrage zur Verfügung zu stellen.

4. Während der Widerrufsfrist wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Er wird das Produkt nur insoweit auspacken oder verwenden, als dies erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, sendet er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem mitgelieferten Zubehör und – soweit möglich – in der Originalverpackung gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers an den Verkäufer zurück.

Artikel 6: Änderungen der Vereinbarung

1. Stellt sich während der Durchführung des Vertrags heraus, dass für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags eine Änderung oder Ergänzung der auszuführenden Arbeiten erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.

2. Vereinbaren die Parteien eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags, kann sich dies auf den Zeitpunkt der Ausführung auswirken. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber so schnell wie möglich informieren.

3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Verkäufer den Käufer hierüber vorab schriftlich informieren.

4. Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, wird der Verkäufer angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Überschreitung dieses Preises führt.

5. Ungeachtet der Bestimmungen im dritten Absatz dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzuschreiben sind.

Artikel 7: Lieferung und Gefahrenübergang

1. Sobald der Kaufgegenstand beim Käufer eingegangen ist, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 8: Untersuchungen, Beschwerden

1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb kürzester Zeit, zu prüfen. Der Käufer muss untersuchen, ob Qualität und Menge der gelieferten Waren dem entsprechen, was die Parteien vereinbart haben, oder ob Qualität und Menge zumindest den Anforderungen genügen, die im normalen (Handels-)Verkehr gelten.

2. Reklamationen bezüglich Beschädigung, Fehlmengen oder Verlust gelieferter Waren müssen vom Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Waren schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.

3. Wird die Beanstandung innerhalb der gesetzten Frist als berechtigt erklärt, so ist der Verkäufer berechtigt, entweder nachzubessern oder neu zu liefern oder von der Lieferung Abstand zu nehmen und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises zu erteilen.

4. Geringe und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Menge, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht zur Last gelegt werden.

5. Beanstandungen eines bestimmten Produktes wirken sich nicht auf andere Produkte oder Teile desselben Vertrages aus.

6. Nach der Verarbeitung der Ware durch den Käufer werden keine Reklamationen mehr anerkannt.

Artikel 9: Muster und Modelle

1. Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt, so gilt dies als bloße Andeutung, ohne dass der zu liefernde Gegenstand diesem entsprechen muss. Anders verhält es sich, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der zu liefernde Gegenstand diesem entsprechen soll.

2. Auch bei Verträgen über unbewegliche Sachen wird davon ausgegangen, dass die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Angaben lediglich als Anhaltspunkt zu verstehen ist, ohne dass die zu liefernde Sache diesen entsprechen muss.

Artikel 10: Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt ab Werk/Geschäft/Lager. Dies bedeutet, dass alle Kosten vom Käufer zu tragen sind.

2. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt oder zu dem ihm diese Waren vereinbarungsgemäß zur Verfügung gestellt werden.

3. Falls der Käufer die Annahme der Lieferung verweigert oder es versäumt, für die Lieferung erforderliche Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist der Verkäufer berechtigt, den Artikel auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.

4. Erfolgt die Lieferung der Ware, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Lieferkosten zu berechnen.

5. Benötigt der Verkäufer zur Durchführung des Vertrags Angaben vom Käufer, beginnt die Lieferzeit nach dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer dem Verkäufer diese Angaben zur Verfügung gestellt hat.

6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist unverbindlich. Sie stellt niemals eine endgültige Frist dar. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.

7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teillieferungen zu liefern, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben oder die Teillieferung keinen eigenständigen Wert hat. Erfolgt die Lieferung in Teillieferungen, ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.

8. Einfuhrzölle und Steuern für Lieferungen außerhalb der Niederlande gehen stets zu Lasten des Käufers.

Artikel 11: Höhere Gewalt

1. Kann der Verkäufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer dadurch entstehen.

2. Unter höherer Gewalt sind in jedem Fall alle Umstände zu verstehen, die der Verkäufer bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigen konnte und aufgrund derer die normale Erfüllung des Vertrags für den Käufer nicht zumutbar ist, wie beispielsweise Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Kriegshandlungen, Sabotage, Terrorismus, Energiestörungen, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Betriebsbesetzung, Streiks, Ausschluss von Arbeitnehmern, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und sonstige Störungen im Betrieb des Verkäufers.

3. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien im Übrigen den Umstand, dass Zulieferer, auf die der Verkäufer bei der Vertragserfüllung angewiesen ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, dass den Verkäufer hierfür ein Verschulden trifft.

4. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Dauert die im vorigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage an, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen.

5. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung ist nur per Einschreiben möglich.

Artikel 12: Übertragung von Rechten

1. Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

1. Die beim Verkäufer vorhandenen Waren sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises durch den Käufer Eigentum des Verkäufers. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Waren zurücknehmen.

2. Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten bis zur Bezahlung des vereinbarten Teils auszusetzen. Es liegt dann ein Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht entgegengehalten werden.

3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.

4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferte Ware gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und den Versicherungsschutz auf erstes Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.

5. Wurde die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Anzahlung oder der vereinbarte Preis nicht vereinbarungsgemäß bezahlt, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. Die Ware wird dann erst ausgeliefert, wenn der Käufer den vereinbarten Betrag vollständig bezahlt hat.

6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.

Artikel 14: Haftung

1. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer nicht für Folgeschäden oder Personenschäden, die durch das gelieferte Produkt oder dessen Verwendung verursacht werden. Der Verkäufer haftet auch nicht für Schäden an einem von Dritten hergestellten Artikel oder Produkt oder in irgendeiner Form. Der Verkäufer haftet auch nicht für den Verlust/Verlust eines von Dritten hergestellten Artikels oder Produkts oder in irgendeiner Form.

Artikel 15: Pflicht zur Beschwerde

1. Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Die Beanstandung enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.

2. Bei berechtigter Beanstandung ist der Verkäufer zur Nachbesserung und ggf. Ersatzlieferung verpflichtet.

Artikel 16: Garantien

1. Sind im Vertrag Garantien enthalten, gilt Folgendes: Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Sache dem Vertrag entspricht, fehlerfrei funktioniert und für den vom Käufer beabsichtigten Gebrauch geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der verkauften Sache durch den Käufer.

2. Die vorgesehene Garantie dient der Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer, sodass die Folgen einer Garantieverletzung stets vollständig auf Kosten und Risiko des Verkäufers gehen und der Verkäufer niemals für eine Garantieverletzung haftbar gemacht werden kann. Die Bestimmungen des vorstehenden Satzes gelten auch, wenn der Käufer von der Verletzung Kenntnis hatte oder durch eine Untersuchung hätte erlangen können.

3. Die vorgenannte Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel durch unsachgemäßen oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist oder wenn – ohne Zustimmung – der Käufer oder Dritte Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen oder den Kaufgegenstand für nicht bestimmungsgemäße Zwecke verwendet haben.

4. Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf einen von einem Dritten hergestellten Artikel, so beschränkt sich die Garantie auf die von diesem Hersteller gewährte Garantie.

Artikel 17: Geltendes Recht

1. Dieser Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer unterliegt ausschließlich niederländischem Recht. Gerichtsstand ist das niederländische Gericht.

2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Gerichtsverfahren als unangemessen belastend erachtet werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Artikel 18: Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Nordniederlande vorgelegt.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.